Neuhausen: Dachauer Straße OG

Dachauer Straße 124 (rechts) OG, 80637 München

Alter: 0 - 6 Jahre
3 Krippen-Gruppen à 12 Kinder (0-3 Jahre)

2 Kindergarten-Gruppen à 25 Kinder (3-6 Jahre)


Die Einrichtung wurde im Februar 2022 eröffnet. Jede Gruppe hat einen eigenen Gruppenraum und Schlaf­- bzw. Ruheraum, sowie gemeinsame Räume für Projekte, Bewegung und eine Bibliothek. In unserer Küche wird von unserem Hauswirt­schaftsteam täglich frisch gekocht. Es gibt  kindgerechte Badezimmer. Unweit der Einrichtung befindet sich unser eigener, eingezäunter Spielgarten. Elterngespräche finden im Elternzimmer statt.

Ein besonderer Fokus dieser Einrichtung ist Sprachentwicklung und -förderung sowie Literacy.


Öffnungszeiten: 

Montag - Freitag

07.30 - 17.00 Uhr

Tag der offenen Tür: 

Mittwoch, 26. Februar 2025, 16.00 - 18.00 Uhr. Dieser Termin findet ausschließlich online statt. Alle Eltern, die Ihr Kind bis dahin über den KitaFinder der LH München für eine dieser Einrichtungen angemeldet haben, werden automatisch eingeladen.


Unsere Schließzeiten finden Sie hier.


Die geltende Gebühren- und Besuchssatzung finden Sie hier.



Elternbeiträge:

Seit September 2024 werden die Elternbeiträge im Rahmen der Münchner Kitaförderung ("Defizit-Modell") der LH München erhoben. Hier finden Sie die  Besuchs- und Verpflegungsbeiträge:


für Krippenkinder:


bis 7 Std:     172 EUR

bis 8 Std:       198 EUR

bis 9 Std:      224 EUR

über 9 Std.   250 EUR



für Kindergartenkinder:


bis 7 Std:         0 EUR
bis 8 Std:         0 EUR
bis 9 Std:         0 EUR
über 9 Std.      0 EUR


Bei diesen Beiträgen ist der Zuschuss über 100 EUR vom Bayerischen Freistaat berücksichtigt. Kinder, die vom Eintritt in die Schule zurückgestellt wurden, erhalten den Zuschuss vom Bayerischen Freistatt nicht mehr.


Monatlicher Verpflegungsbeitrag: 

für Krippenkinder 230 EUR, für Kindergartenkinder 280 EUR


Geschwisterermäßigung: Für das zweite Kind der Familie reduziert sich die Besuchsgebühr um 50%. Ab dem dritten Kind reduziert sich die Besuchsgebühr auf 0 EUR. Die dafür nötigen Voraussetzungen finden Sie in der aktuellen Gebührensatzung.


In dem Kalenderjahr, in dem ein Kind das dritte Lebensjahr vollendet, werden ab dem Beginn des Kita-Jahres (01. September) vom Freistaat Bayern bis zu 100 EUR übernommen. Das ist bei den nebenstehenden Beiträgen bereits berücksichtigt.


Alle Möglichkeiten zur Beitragsentlastung finden Sie hier.




Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier:

Zu den FAQs


 
 
 
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