BEITRÄGE

Elternbeiträge

Unsere Besuchssatzung, gültig für alle Einrichtungen ab dem 01.09.2024, finden Sie hier.

Die Elternbeiträge richten sich nach der Einrichtung:




München

Marcel-Breuer-Straße (Krippe) 

Dachauer Str. links (Krippe)

Dachauer Str. rechts (Krippe)

Dachauer Str. OG (Krippe & Kindergarten)


Die geltende Gebührensatzung, gültig ab 01.09.2024 für die Münchner Einrichtungen finden Sie hier.

 


Haar

Vockestraße (Krippe)

Zunftstraße (Altersmischung)


Die geltende Gebührensatzung für die Haarer Einrichtungen finden Sie hier.




Aschheim

Aschheim heads Einsteinring (Krippe & Kindergarten)


Die Gebührensatzung für die Aschheimer Einrichtung folgt in Kürze.



Zusätzlich fallen lediglich monatlich folgende Verpflegungsbeiträge an:


München:

Krippenkind: 230 EUR monatlich

Kindergartenkind: 280 EUR monatlich 

Haar

90 EUR monatlich

Aschheim

90 EUR monatlich


Neben dem Besuchs- und Verpflegungsbeitrag fallen keine weiteren Kosten an. 


Möglichkeiten zur Beitragsentlastung

Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung zur Beitragsentlastung: neben der Ausstellung der seitens des Trägers nötigen Unterlagen, stehen wir natürlich für Fragen und Vermittlung von zuständigen Ansprechpartnern zur Verfügung. 

Hier finden Sie eine Übersicht, über die Möglichkeiten für finanzielle Entlastung der Eltern-Beiträge gibt es mehrere Möglichkeiten, die teilweise von dem Wohnort des Kindes und der besuchten Einrichtung abhängt.


Allgemein:


  • Bayerisches Krippengeld für Krippenkinder: Sie können einen Antrag auf Bayerisches Krippengeld stellen, wenn Ihr Kind unter 3 Jahre alt ist.
  • Zuschuss des Bayerischen Freistaats für Kindergartenkinder: In dem Kalenderjahr, in dem ein Kind das dritte Lebensjahr vollendet, werden ab dem Beginn des Kita-Jahres (1. September) vom Freistaat Bayern 100 EUR übernommen. Diese sind bei den ausgewiesenen Elternbeiträgen für Kindergartenkinder bereits abgezogen. Es ist keine Antragstellung nötig.
  • Geschwisterermäßigung: grundsätzlich gibt es die Möglichkeit für eine Geschwisterermäßigung. Die Regelungen dafür finden Sie in der aktuellen Gebührensatzung die für die jeweilige Einrichtung gilt (München, Aschheim oder Haar, siehe oben). 


Ihr Kind ist wohnhaft in München...


...und besucht eine Einrichtung in München: 

  • Ermäßigung der Besuchsgebühr: Antragstellung bei hippo campus

Liegen bei Ihnen besondere Umstände vor, kann die Besuchsgebühr erlassen werden. Informationen dazu finden Sie in der aktuellen Gebührensatzung für die Münchner Einrichtungen.   

  • Minderung / Übernahme der Verpflegungsgebühr: Wirtschaftliche Jugendhilfe oder Jobcenter (sofern sie Leistungen vom Jobcenter beziehen)

Den Antrag bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe können Sie hier stellen. 


...und besucht eine Einrichtung im Münchner Umland: Sozialbürgerhaus

Je nachdem, in welchem Stadtbezirk das Kind wohnhaft ist, ist ein anderes Sozialbürgerhaus zuständig. Hier finden Sie eine Übersicht.



Kind wohnhaft im Münchner Umland...

  • ...und besucht eine Einrichtung im Münchner Umland:  Landratsamt München - In diesem Fall ist das Landratsamt München zuständig. Hier finden Sie alle nötigen Informationen und den Antrag auf Kostenübernahme.


Sollten Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne.


 

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Antworten auf häufige Fragen finden Sie hier:

Zu den FAQs



 
 
 
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