BEITRÄGE

Haar

Die monatlichen Eltern-Beiträge unserer Einrichtungen in Haar belaufen sich auf:


für Krippenkinder ab 01.07.2023:


bis 4 Std:        400 EUR

bis 5 Std:        440 EUR

bis 6 Std:        484 EUR

bis 7 Std:        532 EUR

bis 8 Std:        586 EUR

bis 9 Std:        644 EUR

über 9 Std:     709 EUR


für Kindergartenkinder ab 01.07.2023:


bis 4 Std:         220 EUR

bis 5 Std:         252 EUR

bis 6 Std:         287 EUR

bis 7 Std:         326 EUR

bis 8 Std:         369 EUR

bis 9 Std:         415 EUR

über 9 Std:      467 EUR


Die 100 EUR monatlich, die vom Freistaat Bayern übernommen werden, sind bei den hier genannten Beiträgen bereits abgezogen.

Unsere Besuchssatzung finden Sie hier.


Monatlicher Essensbeitrag für das täglich frisch gekochte Essen: 90 EUR. 


Außer dem Eltern- und dem Essensbeitrag fallen keine weiteren Kosten an. Unsere Gebührensatzung finden Sie hier.


Für Kinder, deren Geschwister auch eine unserer Einrichtungen besuchen, gibt es eine Ermäßigung von 10%. 


In dem Kalenderjahr, in dem ein Kind das dritte Lebensjahr vollendet, werden ab dem Beginn des Kita-Jahres (1. September) vom Freistaat Bayern 100 EUR übernommen.


Bei Bedarf ist eine Übernahme der Kosten durch das Landratsamt München möglich.

Sie können auch einen Antrag auf Bayerisches Krippengeld stellen.


 

München

Die Eltern-Beiträge unserer Einrichtungen in München richten sich nach der Satzung der Stadt München und der Münchner Förderformel: 


für Krippenkinder :


bis 4 Std:            61 EUR

bis 5 Std:            78 EUR

bis 6 Std:            94 EUR

bis 7 Std:            111 EUR

bis 8 Std:          128 EUR

bis 9 Std:          145 EUR

über 9 Std:       162 EUR

für Kindergartenkinder:


bis 4 Std:          0 EUR
bis 5 Std:          0 EUR
bis 6 Std:          0 EUR
bis 7 Std:          0 EUR
bis 8 Std:          0 EUR
bis 9 Std:          0 EUR
über 9 Std:       0 EUR


0  EUR durch den Beitragszuschuss vom Freistaat Bayern.

Unsere Besuchssatzung finden Sie hier.


Monatlicher Essensbeitrag für das täglich frisch gekochte Essen ab 01.06.2023: 105 EUR


Außer dem Eltern- und dem Essensbeitrag fallen keine weiteren Kosten an. Unsere Gebührensatzung finden Sie hier.

In dem Kalenderjahr, in dem ein Kind das dritte Lebensjahr vollendet, werden ab dem Beginn des Kita-Jahres (01. September) vom Freistaat Bayern bis zu 100 EUR übernommen.


Es gibt die Möglichkeit einer Geschwisterermäßigung und einer Ermäßigung aufgrund des Einkommens.


Unternehmenspartnerschaft

Durch eine Unternehmenspartnerschaft unterstützen Unternehmen unseren hohen Qualitäts­anspruch. Falls Sie Interesse an einer Unternehmens­partnerschaft haben, freuen wir uns, von Ihnen zu hören.
 


Antworten auf häufige Fragen finden Sie hier:

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