Die monatlichen Eltern-Beiträge unserer Einrichtungen in Haar belaufen sich auf:
für Krippenkinder ab 01.07.2023:
bis 4 Std: 400 EUR
bis 5 Std: 440 EUR
bis 6 Std: 484 EUR
bis 7 Std: 532 EUR
bis 8 Std: 586 EUR
bis 9 Std: 644 EUR
über 9 Std: 709 EUR
für Kindergartenkinder ab 01.07.2023:
bis 4 Std: 220 EUR
bis 5 Std: 252 EUR
bis 6 Std: 287 EUR
bis 7 Std: 326 EUR
bis 8 Std: 369 EUR
bis 9 Std: 415 EUR
über 9 Std: 467 EUR
Die 100 EUR monatlich, die vom Freistaat Bayern übernommen werden, sind bei den hier genannten Beiträgen bereits abgezogen.
Unsere Besuchssatzung finden Sie hier.
Monatlicher Essensbeitrag für das täglich frisch gekochte Essen: 90 EUR.
Außer dem Eltern- und dem Essensbeitrag fallen keine weiteren Kosten an. Unsere Gebührensatzung finden Sie hier.
Für Kinder, deren Geschwister auch eine unserer Einrichtungen besuchen, gibt es eine Ermäßigung von 10%.
In dem Kalenderjahr, in dem ein Kind das dritte Lebensjahr vollendet, werden ab dem Beginn des Kita-Jahres (1. September) vom Freistaat Bayern 100 EUR übernommen.
Bei Bedarf ist eine Übernahme der Kosten durch das Landratsamt München möglich.
Sie können auch einen Antrag auf Bayerisches Krippengeld stellen.
Die Eltern-Beiträge unserer Einrichtungen in München richten sich nach der Satzung der Stadt München und der Münchner Förderformel:
für Krippenkinder :
bis 4 Std: 61 EUR
bis 5 Std: 78 EUR
bis 6 Std: 94 EUR
bis 7 Std: 111 EUR
bis 8 Std: 128 EUR
bis 9 Std: 145 EUR
über 9 Std: 162 EUR
für Kindergartenkinder:
bis 4 Std: 0 EUR
bis 5 Std: 0 EUR
bis 6 Std: 0 EUR
bis 7 Std: 0 EUR
bis 8 Std: 0 EUR
bis 9 Std: 0 EUR
über 9 Std: 0 EUR
0 EUR durch den Beitragszuschuss vom Freistaat Bayern.
Unsere Besuchssatzung finden Sie hier.
Monatlicher Essensbeitrag für das täglich frisch gekochte Essen ab 01.06.2023: 105 EUR
Außer dem Eltern- und dem Essensbeitrag fallen keine weiteren Kosten an. Unsere Gebührensatzung finden Sie hier.
In dem Kalenderjahr, in dem ein Kind das dritte Lebensjahr vollendet, werden ab dem Beginn des Kita-Jahres (01. September) vom Freistaat Bayern bis zu 100 EUR übernommen.
Es gibt die Möglichkeit einer Geschwisterermäßigung und einer Ermäßigung aufgrund des Einkommens.
Durch eine Unternehmenspartnerschaft unterstützen Unternehmen unseren hohen Qualitätsanspruch. Falls Sie Interesse an einer Unternehmenspartnerschaft haben, freuen wir uns, von Ihnen zu hören.
Antworten auf häufige Fragen finden Sie hier: